Warum es sich lohnt eine Krankenversicherung für seine Katze und seinen Hund zu haben!

Wenn man sich einen jungen süßen und verspielten Welpen ins Haus und in sein Leben holt, möchte man gar nicht daran denken, dass er älter wird – und den Gedanken, dass er irgendwann einmal im Leben krank und vielleicht sogar schwer krank werden könnte, schiebt man erst Recht ganz weit von sich.

Man wünscht sich von Herzen, dass er gesund steinalt wird und wenn es dann irgendwann in fernster Zukunft sein muss, einfach selig in seinem Körbchen einschläft und nicht mehr aufwacht. Um ehrlich zu sein, ist das bedauerlicherweise nur in wenigen Fällen die Realität. In den meisten Fällen ist die Zeit bevor der geliebte Gefährte über die Regenbogenbrücke läuft von Tierarztbesuchen gefüllt, um ihm zu helfen mit guter Lebensqualität doch noch ein bisschen älter zu werden und noch ein bisschen mehr Zeit mit uns zu verbringen. Jemanden gehen zu lassen mit dem man mehr als ein Jahrzehnt verbracht hat, ist alles andere als einfach.

Wie wir auch bekommt jeder Hund und jede Katze mal einen Husten oder Durchfall, und manches Mal werden auch junge und mittelalte Hunde  und Katzen chronisch krank und benötigen dadurch dauerhaft Medikamente.
Unsere Haustiere können uns nicht erzählen, was ihnen fehlt und was ihnen weh tut. Deshalb muss ein Tierarzt neben einer klinischen Untersuchung oft weitergehende Untersuchungen durchführen um herauszufinden, was genau die Ursache für das Unwohlsein des geliebten Familienmitgliedes ist. Dazu gehören zum Beispiel Blutuntersuchungen, Kot- und Harnuntersuchungen oder auch bildgebende Verfahren wie Röntgen, Ultraschall oder Schnittbildverfahren wie CT (Computertomographie) oder MRT (Magnetresonanztomographie). Manchmal schließen sich an all die Untersuchungen Operationen an. Oft können Erkrankungen aber auch konservativ mit Medikamenten behandelt werden. In Summe können diese ganzen Untersuchungen und Behandlungen nicht nur hunderte sondern auch mehrere tausend Euro teuer werden.

Diese finanzielle Last aus eigener Kraft zu tragen ist nicht notwendig, denn in Deutschland gibt es einige Tierkrankenversicherungen, die nicht nur Operationen versichern, sondern auch Krankenvollversicherungen anbieten. In diesen sind neben fälligen Operationen auch alle ambulanten und stationären konservative und chirurgische Eingriffe abgedeckt.

Egal ob man eine Operationskostenversicherung abschließt oder eine Krankenvollversicherung: es gibt neben der Höhe der monatlichen Beiträge einige sehr wichtige Punkte bei der Auswahl zu beachten:

  • Was ist versichert und was ist nicht versichert?
  • Gibt es Altersbeschränkungen für den Abschluß der Versicherung?
  • Wie wird der Beitragshöhe bemessen? Gibt es Unterschiede in der Beitragshöhe anhand Größe, Rasse und Gewicht?
  • Wie lange ist die Wartezeit?
  • Gibt es einen Selbstbehalt?
  • Bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wird erstattet?
  • Gibt es eine Begrenzung der Erstattung je Fall oder pro Jahr?

Bei der Entscheidung zwischen Operationskostenversicherung und Krankenvollversicherung ist zu beachten, dass bei der Operationskostenversicherung nicht alle Untersuchungen und Eingriffe versichert sind, die in Narkose durchgeführt werden, sondern nur diejenigen Operationen, die im Leistungskatalog verzeichnet sind.

Rein diagnostische Eingriffe, wie Biopsien, Ohruntersuchungen in Narkose oder diagnostische Spiegelungen von z.B. der Nase oder des Magendarmtraktes sind NUR in der Krankenvollversicherung abgedeckt!

Was genau zu den versicherten und nicht-versicherten Leistungen zählt, lässt sich in den Versicherungsbedingungen finden. In der Regel sind angeborene Erkrankungen und Erkrankungen, die vor Versicherungsbeginn vorlagen, nicht mitversichert. Manche Versicherungen möchten hier die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses. Häufig sind Tiere, die bereits Vorerkrankungen haben, nicht mehr zu versichern. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die dann mit individuellen Vertragsanpassungen arbeiten und in der Regel auch Tieren mit Vorerkrankungen einen Versicherungsschutz anbieten können.

Bezüglich der versicherten Leistungen sind Positiv- von Negativlisten zu unterscheiden:

  • Bei Positivlisten sind nur die aufgelisteten Operationen und Erkrankungen versichert sind, alle Operationen und Erkrankungen, die nicht aufgelistet sind, sind auch nicht versichert.
  • In der Negativliste finden sich alle Operationen und Erkrankungen, die nicht versichert sind, alles andere gilt als versicherte Leistungen.

Der Großteil der Versicherungen gewährt einen Versicherungseintritt nur bis zu einem bestimmten Alter, z.B. nur bis zum 7. Lebensjahr. Aber auch hier gibt es Unterschiede zwischen den Versicherungsanbietern. Meist wird Anhand des Alters eine Staffelung der Erstattungshöhe (in Prozent, z.B. 80% ab dem 5. Lebensjahr) oder ein höherer Monatsbeitrag vorgenommen. Bei einigen Versicherungen wird der Beitrag nach Alter und Größe des Hundes oder seiner Rasse bemessen, auch das Vorhandenseins eines Mikrochips oder einer Tätowierung kann eine Rolle spielen. Nur zwei der Versicherungsanbieter gewähren die Möglichkeit einer 100-prozentigen Abdeckung, einer davon auch mit der Möglichkeit Hunde und Katzen jeden Alters mit 100% zu versichern. Alle anderen arbeiten mit mindestens 20% Selbstbehalt.

Selbstbehalt bedeutet, dass nur ein bestimmter Anteil der versicherten Leistungen auf der Tierarztrechnung erstattet wird.
Da Tierärzte zwischen dem 1-fachen und 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abrechnen dürfen, und laut dieser im Notdienst angehalten sind mindestens den 2-fachen Satz zu verrechnen, sollte man bei Versicherungsabschluss darauf achten, mindesten zum 2-fachen GOT-Satz zu versichern. Auch wenn der monatliche Beitrag beim versicherten 1-fachen GOT-Satz günstiger ist, bedeutet er doch im Ernstfall einen Selbstbehalt. Man sollte bei der Wahl der Versicherung auch darauf achten, ob man an bestimmte Tierärzte gebunden ist. Die freie Tierarztwahl sollte dem Tierhalter nicht eingeschränkt werden.

Unter der Wartezeit versteht man die Zeit zwischen Versicherungsbeginn und Beginn des Versicherungsschutzes. Das heißt, dass Erkrankungen die in der Wartezeit auftreten nicht versichert sind. Hier sollte man also auf kurze Wartezeiten achten. Der Großteil der Anbieter arbeitet mit einer dreimonatigen Wartezeit, es gibt jedoch auch Anbieter, die mit einer 30-tägigen Wartezeit arbeiten. Auch wenn manche Versicherungen damit werben, dass bestimmte Erkrankungen nach mehrmonatiger Wartezeit versichert sind, treten diese jedoch altersbedingt meist genau innerhalb dieser Zeit auf und fallen somit nicht mehr unter den Versicherungsschutz.

Wichtig ist zudem ob es Zuschüsse zu Vorsorgeleistungen wie Impfungen, Parasitenprophylaxe oder Erhaltung der Zahngesundheit durch Zahnsteinentfernung gibt. Auch Routine-Kastrationen werden je nach Versicherungsanbieter bezuschusst.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Erstattungsgrenzen je Fall und jährliche Erstattungsgrenzen. Gerade bei größeren Operation (z.B. Bandscheibenvorfälle, komplizierte Brüche oder Tumorentfernungen) und chronischen Erkrankungen (z.B. Herzerkrankungen, hormonellen Erkrankungen, Epilepsie, Krebserkrankungen), die oft mehr als 2000,00€ kosten, kann eine Erstattungsgrenze von z.B. 600,00€ oder 1500,00€ schnell erreicht werden. Der Rest der Rechnung oder Kosten weiterer Eingriffe und Erkrankungen im gleichen Versicherungsjahr muß der Tierhalter dann selbst tragen.

Generell gilt: am besten abgedeckt ist man mit einer Versicherung mit kurzen Wartezeiten, 100%-Abdeckung, mindestens 2-fachem GOT-Satz und ohne Erstattungsgrenze.

Die Krankenvollversicherung gibt Tierhaltern das gute Gefühl beim Tierarztbesuch nicht fragen zu müssen „Was kostet die Behandlung? Kann ich mir das leisten?“, sondern fragen zu können „Was ist die beste Behandlung für meinen geliebten treuen Freund? Denn ich bin Rund-um-versichert!“.

 

 


 

Inbetriebnahme Computertomograph (Revolution ACT der Firma GE):

Unser CT ist installiert worden und ist seit dem 07. Januar 2019 in Betrieb.

 

 

 

 

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